Normalerweise berichten wir nicht über Urteile, die wir zugunsten unserer Mandanten erstritten haben. Positive Urteile zugunsten der Mandanten gehören zu unserem gewöhnlichen Tagesgeschäft. In dieses Tagesgeschäft investieren wir unsere Energie und nicht darin, über jenes fortwährend nach außen hin zu kommunizieren. Ebenso wenig schreiben wir über die Vielzahl von geschlossenen Vergleichen, mit denen wir Rechtsstreitigkeiten zur Zufriedenheit unserer Mandanten beenden konnten. Auch dies ist Tagesgeschäft und darüber hinaus unterliegen Vergleichsabschlüsse in der Regel einer Verpflichtung zum Stillschweigen beider Parteien.