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Mercedes Abgasskandal: Sie haben Anspruch auf Entschädigung!

Der Abgasskandal um die Premium-Marke Mercedes-Benz weitet sich aus. Mittlerweile ist unbestritten, dass Autohersteller Daimler im großen Stil die Abgaswerte etlicher Fahrzeugmodelle manipuliert hat und Käufer dieser Modelle Anspruch auf Schadensersatz haben.

Untersuchungen des Kraftfahrt-Bundesamtes beweisen, dass Mercedes in den meisten seiner Motoren (OM 642, OM 651 und OM 622) eine illegale Software verwendet hat, die die Abgaswerte der Fahrzeuge manipuliert. Durch diese spezielle Abschalteinrichtung stoßen Mercedes Diesel, wie der Mercedes Sprinter oder Vito, tatsächlich deutlich mehr Stickoxide aus, als auf dem Prüfstand bzw. durch den Hersteller angegeben wurde.

Durch vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordnete Rückrufe und freiwillige Service-Maßnahmen von Mercedes soll die Manipulation mithilfe eines Software-Updates behoben werden. Wir raten Ihnen von dem Update ab, denn enthält Ihr Auto eine unzulässige Abschalteinrichtung, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz!

Lassen Sie sich beraten!

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Mehrere hunderttausend Fahrzeuge mit der verbotenen Abschaltvorrichtung wurden bereits zurückgerufen, darunter die beliebte Mercedes C-Klasse und die G-Klasse sowie die GLK-Klasse und der Mercedes Sprinter. Doch es ist nicht auszuschließen, dass auch weitere Modelle vom Dieselskandal betroffen sind und in Zukunft zurückgerufen werden müssen. Der Mutterkonzern Daimler hält sich bislang zurück mit Informationen über betroffene Modelle und solange es keinen offiziellen Rückruf gibt, wissen viele Geschädigte nicht, dass auch ihr Fahrzeug von der Abgasmanipulation betroffen ist.

Fahrer dieser Mercedes-Modelle haben bereits Gewissheit. Diese Autos sind bislang vom Abgasskandal betroffen:

  • Mercedes C-Klasse (203, 204 und 205, C 250 CDI BlueEFFICIENCY, Mercedes CLS sowie C-Klasse Plug-in-Hybrid)
  • Mercedes E-Klasse (212/207, 211, 280 CDI, 320 CDI, 350 CDI)
  • Mercedes G-Klasse
  • Mercedes GLC
  • Mercedes GLE
  • Mercedes GLK
  • Mercedes GLS
  • Mercedes ML
  • Mercedes R-Klasse 350 CDI
  • Mercedes S-Klasse (S 300 h, S 350 d, S 350 d 4Matic)
  • Mercedes Sprinter
  • Mercedes V-Klasse
  • Mercedes Vito
  • Mercedes Viano

Auto nachbessern lassen oder Entschädigung fordern?

Mercedes hat zwar ein Software-Update entwickelt, das nachträglich die Manipulation aufheben und sie Emissionswerte verbessern soll, doch Experten des ADAC und der EU sind skeptisch. Durch die Software-Nachbesserungen können die überholten Fahrzeuge einen erhöhten Verschleiß und Kraftstoffverbrauch aufweisen, in Leistung und Lebenserwartung nachlassen und nicht zuletzt erheblich an Wert verlieren.

Diese Nebenwirkungen des Updates sind aus unserer Sicht unzumutbar. Unter den Tisch fallen lassen wollen wir auch die im Raum stehenden Diesel-Fahrverbote nicht: Immer mehr Städte, wie Hamburg, Berlin, Stuttgart und Darmstadt, führen Fahrverbote ein – daran ändert auch das Update nichts. Deswegen vertreten wir die Meinung, dass betroffene Fahrzeughalter auf eine Nachbesserung durch Mercedes verzichten sollten. Lösen Sie sich stattdessen vom Kaufvertrag, geben Sie das Fahrzeug zurück und fordern Sie den Kaufpreis sowie Schadenersatz.

Auf diese Weise haben Sie die Möglichkeit, Ihren durch den Skandal erlittenen Wert- und Imageverlust wieder auszugleichen.

Übrigens: Anspruch auf Schadensersatz können alle Dieselfahrer fordern, deren Fahrzeug über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. Der Entschädigungsanspruch gilt also auch für Fahrer von Autos von beispielsweise VW, Skoda, Audi, BMW oder Opel.

Jetzt Schadensersatzanspruch verfolgen

Bereits seit Bekanntwerden des Abgasskandals stehen wir Geschädigten bei der Durchsetzung Ihrer Interessen zur Seite. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Auto manipuliert wurde und Sie Anspruch auf Entschädigung haben, lassen Sie uns Ihren Fall prüfen.

Bitte übersenden Sie uns dazu vorab (optional):

  • eine Kopie des Kaufvertrags über das Fahrzeug (ggf. mit Darlehensvertrag, sofern finanziert)
  • eine Kopie des Fahrzeugscheins
  • den aktuellen Kilometerstand Ihres Fahrzeugs

In einem kostenfreien Erstgespräch erfahren Sie, ob Sie Aussicht auf Erfolg haben und wie hoch Ihr potentieller Schadensersatz ausfällt. Wir erklären Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten, auch wenn kein Zwangs-Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt erfolgt ist, sondern „nur“ eine freiwillige Service-Maßnahme durch Mercedes-Benz.

Jetzt Unterlagen einsenden!

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