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NASTO Schiffbetriebsgesellschaft mbH & Co. MS „GABRIEL SCHULTE“ KG (CFB-Fonds 162) - Anleger sollten dringend Schadensersatzansprüche prüfen lassen!

Im Jahr 2007 wurde der Schiffsfonds „NASTO Schiffbetriebsgesellschaft mbH & Co. MS Gabriel Schulte KG“ (CFB-Fonds 162) von der CFB Commerz Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH auf den Markt gebracht. Die Vermittlung des Fonds erfolgte im Wesentlichen über die ehemalige Dresdner Bank, deren Rechtsnachfolgerin die Commerzbank AG ist.

Kapitalanleger, die in den geschlossenen Schiffsfonds MS „GABRIEL SCHULTE“ (CFB-Fonds 162) investiert haben, sehen sich nun großen Verlusten gegenüberstehen. Sie stellen sich die Frage, ob und wie sie das investierte Vermögen retten können.

„Viele Anleger haben das in die Beteiligung investierte Geld über viele Jahre zum Teil mühsam angespart und wollten mit der Investition für das Alter vorsorgen. Keiner der mir bekannten Anleger wollte ein Spekulationsgeschäft eingehen und den totalen Verlust des Geldes riskieren“, so Rechtsanwalt Jan Reimer – Inhaber der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten REIMER | Wirtschaftskanzlei aus Hamburg. „Dass es sich bei diesem Fonds um ein hoch spekulatives Investment handelt, wurde den Anlegern im Rahmen der Beratungen in allen mir bekannten Fällen aber verschwiegen. Nahezu alle Anleger schildern mir, dass ihnen der Fonds als sicher, werthaltig und bestens geeignet für die Altersvorsorge dargestellt wurde. Risiken wurden verschwiegen oder als marginal abgetan. Der Emissionsprospekt wurde fast immer erst nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung überreicht – wenn überhaupt!“, so Rechtsanwalt Reimer weiter.

Die Bank indes war dazu verpflichtet, jedem Anleger nur ein solches Produkt anzudienen, dass den klar erkennbaren Anlagezielen entspricht. Kurzum: Möchte ein Anleger sein Vermögen für die Altersvorsorge anlegen oder sein Geld nicht gefährdet wissen, so darf eine geschlossene Beteiligung von Beginn an nicht empfohlen werden. Empfiehlt die Bank gleichwohl ein derart spekulatives Produkt, darf der spekulative Charakter nicht verborgen bleiben. Dem Anleger müssen ganz klar und deutlich die erheblichen Risiken des Investments erläutert werden, damit er die Möglichkeit hat, eine abgewogene Entscheidung treffen zu können.

In allen mir bekannten Fällen wurden die Anleger weder über das Totalverlustrisiko, das Haftungsrisiko, das Charterrisiko, die Fremdfinanzierung und die erheblichen Weichkosten aufgeklärt“, konstatiert Rechtsanwalt Reimer. „Mir ist auch nicht ein Fall bekannt, in dem die Bank einen Anleger über die Provisionen aufgeklärt hat, die die Bank für die Vermittlung des Fonds erhält. Über diese Provisionen (sog. Kick-Back) hätte die Bank aber nach höchstrichterlicher Rechtsprechung zwingend aufklären müssen, um für den Anleger das Eigeninteresse der Bank deutlich erkennbar zu machen.“, so Reimer weiter. So hat auch das Oberlandesgericht Stuttgart mit Urteil vom 27.10.2015 (Az. 6 U 24/15) einem Anleger des CFB-Fonds 162 bereits deshalb vollen Schadensersatz zugesprochen, weil die Bank ihn im Rahmen der Beratung nicht über die Provisionen aufgeklärt hatte.

Für Anleger des CFB-Fonds 162 besteht also durchaus berechtigte Hoffnung, erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wenn eine fehlerhafte Anlageberatung seitens der Bank vorliegt. Ob dies der Fall ist, sollte jeder Anleger individuell von einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Geschädigte Anleger sollten dahingehend nicht unberücksichtigt lassen, dass der jeweilige Schadensersatzanspruch der baldigen absoluten Verjährung (10 Jahre taggenau ab Zeichnung) unterliegt.

Rechtsanwalt Reimer bietet Ihnen gern eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falles an und steht für die Durchsetzung auch Ihrer Ansprüche persönlich zur Verfügung.

Nehmen Sie einfach kurzerhand Kontakt auf.

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