Aktuelles Bank- und Kapitalmarkt

WIDERRUF AUTOKREDIT – Die Chance vieler Autofahrer!

Widerruf AutokreditDie wohl meisten Menschen in Deutschland sind auf ein Auto angewiesen – insbesondere außerhalb von Großstädten ist ein PKW zu einer fast alternativlosen Notwendigkeit geworden. Allerdings ist die Anschaffung eines neuen PKW sehr teuer, weshalb ein Autokauf für viele eine unüberwindbare finanzielle Hürde darstellt. Autokonzerne und Banken haben diese „Not“ der Menschen längst erkannt und bieten daher Finanzierungen von PKW durch Autokredite an. Meistens vergeben Autokonzerne Darlehen für einen Autokauf durch die hauseigene Bank. Der Absatz ihrer Autos soll ja schließlich nicht dadurch gefährdet werden, dass potentielle Kunden sich die Autopreise schlicht nicht leisten können.

Für die Banken sind diese Kredite ein lukratives Geschäft. Jedoch sehen sich die Banken bei diesen Darlehensverträgen auch juristischen Fallstricken mit erheblichen Konsequenzen ausgesetzt – zum Vorteil der Verbraucher.

Was für ein Vorteil ist das?

Das Verbraucherdarlehensrecht verpflichtet eine Bank bei Abschluss eines Verbraucherdarlehens, den Verbraucher umfassend zu informieren und ihn unmissverständlich und in aller Klarheit auf sein 14-tägiges Widerrufsrecht hinzuweisen. Der Fallstrick: Ist dieser Hinweis seitens der Bank nicht, fehlerhaft oder unvollständig erfolgt, beginnt die Widerrufsfrist für den Verbraucher nicht zu laufen. Er hat also keine Frist von 14 Tagen, sondern er hat dann ein sogenanntes „ewiges Widerrufsrecht“. Das bedeutet, dass ein Verbraucher den Kreditvertrag auch noch lange Zeit nach Abschluss widerrufen kann. Attraktiv ist dies insbesondere für Dieselfahrer, die nunmehr vermehrt mit Fahrverboten konfrontiert werden und deren PKW folglich hohe Wertverluste erleiden.

Widerruf Autokredit

Welchen Vorteil hat ein Widerruf für den Verbraucher?

Wird der Widerruf wirksam erklärt, hat dies zur Folge, dass der Verbraucher die schon gezahlten Raten zurückerhält und das Darlehen auch nicht weiter bedienen muss. Der Darlehensvertrag ist also aufgelöst. Im Gegenzug muss der Verbraucher das Fahrzeug an die Bank zurückgeben.

Interessant ist dies vor allem für Darlehensverträge, die ab dem 13.06.2014 geschlossen wurden. Speziell diese Verträge können zeitlich unbeschränkt und sehr lukrativ rückabgewickelt werden. Herausgestellt hat sich bereits, dass insbesondere die VW-Bank sowie ihre Niederlassungen Audi-Bank, Seat-Bank und Skoda-Bank ihre Kunden nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt haben.

So urteilte jüngst das Landgericht Ravensburg zugunsten eines Klägers, dass er alle Kreditraten zurückerhält und der VW-Bank weder Wertersatz noch Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zahlen muss. Faktisch ist dieser damit 70.000 Kilometer kostenlos Auto gefahren.

Aber auch Verträge, die ab dem 11.06.2010 geschlossen wurden, können falsche Belehrungen aufweisen, so dass auch hier noch das Recht bestehen könnte, erfolgreich zu widerrufen.

Am 21.08.2018 berichtete auch Stiftung Warentest zu diesem Thema unter dem Titel „Autofinanzierung: Kreditwiderruf bringt Chance auf Rückgabe“ (https://www.test.de/VW-Skoda-Seat-Audi-Lukrative-Rueckgabe-Chance-fuer-Autokaeufer-5165777-0/) und empfiehlt betroffenen Autofahrern, ihre Kreditverträge prüfen zu lassen.

Was ist zu tun?

Wenn Sie sich zum Widerruf entscheiden, sollten Sie zunächst selbst formlos gegenüber der Bank den Widerruf erklären. Dafür benötigen Sie noch keinen Anwalt.

Schreiben Sie an die in Ihrem Vertrag angegebene Adresse der Bank folgendes:

„Hiermit widerrufe ich die auf den Abschluss des Kreditvertrages mit der Nr. ____ gerichtete Willenserklärung. Dazu bin ich trotz der seit Vertragsschluss vergangenen Zeit berechtigt, weil Sie mich nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben über den Vertrag und mein Widerrufsrecht informiert haben.

Ich bitte um Bestätigung des Widerrufs bis zum [Datum einsetzen, Frist: 14 Tage nach Absendung des Schreibens].

Darüber hinaus fordere ich Sie zur Rückabwicklung des vorbenannten Vertrages auf. Dahingehend biete ich Ihnen hiermit an, Ihnen im Rahmen der Abwicklung des Widerrufs das finanzierte Fahrzeug an Ihrem Geschäftssitz zu übergeben und zu übereignen. Auf Ihren schriftlichen Wunsch hin bin ich auch bereit, das Fahrzeug an den ursprünglichen Verkäufer oder an einen Händler in meiner Nähe zu übergeben. Lassen Sie mich innerhalb der oben genannten Frist wissen, wie Sie hier verfahren möchten.

Weitere Zahlungen im Rahmen des vorbenannten Vertrages erbringe ich von nun an nur noch unter Vorbehalt.“

Senden Sie dieses Schreiben unbedingt per Einschreiben mit Rückschein und bewahren Sie den unterzeichneten Rückschein unbedingt auf.

Wie geht es weiter?

Sollte die Bank sich telefonisch bei Ihnen melden, lassen Sie sich auf keine Diskussionen ein. Die Bank wird Ihnen versuchen zu erklären, dass der Widerruf nicht sinnvoll ist. Sie können sich das zwar ruhig anhören, aber lassen Sie sich nicht beirren. Das Recht des Widerrufs steht Ihnen zu. Begründen Sie Ihren Widerruf am Telefon auch nicht – dazu sind Sie nicht verpflichtet. Verweisen Sie auf Ihr Schreiben und bitten Sie weiterhin darum, dass die Bank Ihnen gegenüber innerhalb der von Ihnen genannten Frist schriftlich antwortet.

Dass die Bank Ihren Widerruf sofort bestätigt und akzeptiert ist eher unwahrscheinlich. Sobald also die von Ihnen gesetzte Frist ohne Reaktion der Bank verstrichen ist oder die Bank den Widerruf nicht akzeptiert hat, wenden Sie sich gern kurzerhand an uns unter info@kanzlei-reimer.de.

Wir prüfen dann kostenlos Ihren Kreditvertrag und sprechen mit Ihnen über das weitere Vorgehen.

Wiederruf Autokredit

Zahlt die Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten?

Die meisten Rechtsschutzversicherungen decken auch den Widerruf von Darlehensverträgen ab und übernehmen somit auch die Kosten.

HINWEIS: Der Versicherungsfall tritt erst ein, wenn die Bank den von Ihnen erklärten Widerruf zurückweist. Also erst in dem Zeitpunkt, in dem Sie das Schreiben der Bank mit der Zurückweisung erhalten haben, muss eine Rechtsschutzversicherung bestehen. Sie können folglich noch vor Erklärung des Widerrufs eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Achten Sie dann allerdings darauf, dass der Versicherungsvertrag keine Ausschlussklausel hinsichtlich des Widerrufs von Darlehensverträgen hat. Beachten Sie bitte ebenfalls, dass viele Versicherungsverträge Wartezeiten vorsehen, in den der Versicherungsschutz noch nicht greift – meist sind dies 3 Monate. Bei einer solchen Wartezeit sollten Sie den Widerruf erst dann erklären, wenn die Zeit verstrichen ist.

Gern übernehmen auch wir die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung – natürlich kostenfrei.

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