Blog: Handels- und Gesellschaftsrecht

Konzerte, Messen und Großveranstaltungen abgesagt: Steht Event-Veranstaltern eine Entschädigung zu?

Der wirtschaftliche Schaden, den das deutsche Gewerbe aufgrund der Eindämmung der Corona-Pandemie zu tragen hat, ist immens. Unter den Folgen abgesagter oder verschobener Events leiden neben den Veranstaltern und Teilnehmern viele weitere natürliche und juristische Personen. Haben diese Gruppen nun Anspruch auf Entschädigung?

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Kinos und Theater öffnen wieder: Ansprüche auf Entschädigung trotzdem sichern

Die Corona-Pandemie traf kleine und mittlere Unternehmen sowie Selbstständige hart, darunter auch viele Veranstalter, Kulturschaffende, Kino- und Theaterbetreiber. Und auch wenn dank der Lockerungen das soziale und kulturelle Leben in Deutschland wieder anläuft, ist für Vertreter dieser Branchen die Zukunft zum Teil noch ungewiss. Sichern Sie sich daher Ihre Entschädigungsansprüche wegen Betriebsschließung.

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Corona: Entschädigungsansprüche wegen Betriebsschließung anmelden

Das Ergebnis vorweg:

Wir gelangen rechtlich zu dem Ergebnis, dass für die aufgrund der Pandemie angeordneten Betriebsschließungen staatliche Entschädigungen zu zahlen sind.

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