ErbrechtSchwerpunkt der Kanzlei

Das Erbrecht beinhaltet gesetzliche Regelungen der privatrechtlichen Nachfolge in die Rechte und Pflichten eines Verstorbenen. Es bietet für den Erblasser zahlreiche Möglichkeiten für die Gestaltung des Nachlasses und regelt genau, wer welchen Anteil erhält.

Das Erbrecht ist im Fünften Buch des BGB (§§ 1922–2385) enthalten und nach den Rechtsgrundsätzen der Universalsukzession, der Testierfreiheit und der Familienerbfolge gestaltet. Es umfasst die gesetzliche und gewillkürte Erbfolge, Verfügung von Todes wegen, Erbvertrag, Vermächtnis, Auflagen, Ausschlagung und Testamentsvollstreckung. Auch in Artikel 14 des Grundgesetzes (GG) ist das Erbrecht aufgeführt und wird dort als wichtiges Grundrecht garantiert.

Die Erbfolge bestimmt sich entweder nach dem Gesetz oder nach dem letzten Willen eines Erblassers (Testament oder Erbvertrag). Bei der gesetzlichen Erbfolge wird nach §§ 1924 BGB zwischen Erben erster, zweiter und dritter Ordnung und ihren Abkömmlingen unterschieden, deren Erbanteil je nach Verwandtschaftsgrad und Anzahl der Erben variieren kann. Bei der testamentarisch oder vertraglich festgelegten Erbfolge hingegen kann der Erblasser einen Erben nach eigenen Wünschen festlegen.

Nach § 2064 BGB kann ein Testament nur vom Erblasser persönlich verfasst werden. Werden zur Erbschaft berechtigte Personen wie etwa die Kinder nicht erwähnt, wird der Anteil entsprechend der gesetzlichen Regelung vergeben (Pflichtteil). Bei mehrdeutigen Aussagen oder bei Anfechtungen muss der Wille des Erblassers ausgelegt werden.

Ohne letztwillige Verfügung greift die gesetzliche Erbfolge. Der Erblasser hinterlässt seinen Hinterbliebenen damit meist ein gewaltiges Streitpotenzial, einen Vermögensverlust, eine vermeidbare Erbschaftsteuerlast und nicht selten auch eine ungerechte Vermögensverteilung. Einen solchen Schaden möchte niemand seiner Familie hinterlassen. Schon rechtzeitig sollte man hier Vorsorge treffen, denn nur durch ein klug gestaltetes und steuerlich optimiertes Testament können Reibungsverluste nach dem Tod vermieden werden.

Die Gestaltung eines wirksamen und guten Testaments ist jedoch ebenso komplex, wie so manche familiäre Situation selbst und die Frage, wer überhaupt erben oder ein Vermächtnis erhalten soll - und wer nicht.

Schieben Sie dieses wichtige Thema nicht vor sich her. Tatsächlich weiß niemand, wieviel Zeit er noch hat, um den Nachlass zu regeln. Sprechen Sie mit uns über Ihre ganz persönliche Situation und Ihren Wunsch, was mit Ihrem Vermögen nach dem Tod geschehen soll. Wir werden dann gemeinsam mit Ihnen schon jetzt an später denken.

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