REIMER | Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Hamburg

 

Ihr Rechtsanwalt für Vertragsrecht der REIMER | Wirtschaftskanzlei in Hamburg ist der richtige Ansprechpartner bei juristischen Problemen, die aus den Rechten und Pflichten in Verträgen resultieren. Darüber hinaus unterstützen wir Mandanten bei der rechtskonformen Erstellung von Vertragswerken.

Verträge sind häufig Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. – Ihr Rechtsanwalt für Vertragsrecht der REIMER | Wirtschaftskanzlei in Hamburg ist beratend an Ihrer Seite:

Einforderung / Abwehr von Haftungsansprüchen

Engagierte persönliche Mandatsvertretung

Jetzt beraten lassen!

 

Weitere Vorteile der Wirtschaftskanzlei Reimer:

✓ Persönliches Engagement in jedem einzelnen Fall

✓ Fokusierung auf die Bereiche des Wirtschaftsrechts für eine zielführende Fallbearbeitung und bestmögliche Vertretung

✓ Einbindung unserer Mandanten in alle strategischen Entscheidungen: Wir sprechen auf Augenhöhe klar und verständlich!

✓ Hervorragendes Berater-Netzwerk zu Kolleginnen und Kollegen in angrenzenden Rechtsgebieten

Die Verletzung von vertraglich fixierten Rechten oder Pflichten sind häufig Anlass für Rechtsstreitigkeiten. Damit Ihre Interessen optimal vertreten werden, sollten Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt für Vertragsrecht mandatieren. In der REIMER | Wirtschaftskanzlei in Hamburg sind wir seit Jahren für unsere Mandanten ein verlässlicher Ansprechpartner in allen vertragsrechtlichen Angelegenheiten und engagieren uns bei Auseinandersetzungen für eine außergerichtliche oder gerichtliche Beilegung von Konflikten. 

Ihr Rechtsanwalt für Vertragsrecht der REIMER |Wirtschaftskanzlei in Hamburg ist in folgenden Fällen kompetent an Ihrer Seite:

  • Gestaltung und Prüfung von Verträgen
  • Anfechtung von Verträgen
  • Rücktritt von Verträgen
  • Kündigung von Verträgen
  • Vertragsverletzungen
  • Werkvertragsrecht
  • AGB-Recht

Vertrag kündigen

Um einen Vertrag rechtswirksam zu kündigen, müssen bestimmte Fristen und formale Anforderungen beachtet werden. Die Kündigung muss dem Empfänger in jedem Fall vor Ablauf der Kündigungsfrist vorliegen, da sie ansonsten nicht gültig wird. Ihr Rechtsanwalt für Vertragsrecht unserer Kanzlei in Hamburg prüft die Kündigungsfrist und übernimmt auf Wunsch die Erstellung eines rechtsgültigen Kündigungsschreibens. Auf diese Weise können Sie sicher sein, dass die Kündigung rechtswirksam wird. Nutzen Sie außerdem eine juristische Beratung, wenn die Kündigungsfrist bereits verstrichen ist. Ihr Rechtsanwalt für Vertragsrecht wird Ihnen Optionen für eine sogenannte außerordentliche Kündigung aufzeigen. In unserer Wirtschaftskanzlei in Hamburg können Sie sich umfassend über Kaufverträge und alle damit zusammenhängenden rechtlichen Implikationen beraten lassen. 

Schadensersatz

Werden vertraglich vereinbarte Pflichten nicht erfüllt oder Leistungen nicht erbracht, können Sie unter bestimmten Bedingungen Schadensersatz wegen Pflichtverletzung fordern. Der Gläubiger kann in diesem Fall den Ersatz für den Schaden verlangen, der aufgrund der Pflichtverletzung entstanden ist. In einem solchen Fall besteht eine Verschuldensvermutung, sodass der Schuldner die Beweislast dafür trägt, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Lassen Sie sich von Ihrem Rechtsanwalt für Vertragsrecht bei REIMER in Hamburg ausführlich beraten, ob eine Schadensersatzforderung in Ihrem Fall Aussicht auf Erfolg hat. Wir unterstützen Sie bei der konsequenten Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

 

Werkvertragsrecht

Ein Werkvertrag ist ein typischer privatrechtlicher Vertrag, bei dem es anders als beim Kaufvertrag darum geht, dass sich eine Vertragspartei gegen Zahlung des Werklohns verpflichtet, eine bestimmte Leistung zu erbringen. Ihr Rechtsanwalt für Vertragsrecht unserer Kanzlei in Hamburg ist Ansprechpartner bei Konflikten, die sich aus beiderseitigen Vertragsverletzungen ergeben. Das Werkvertragsrecht ist im BGB in den Paragrafen 631 bis 651 festgelegt und bildet den Rahmen für die Beurteilung von juristischen Konflikten. Werkverträge sind üblicherweise sehr individuell, sodass Sie sich unbedingt anwaltlich beraten lassen sollten, um Nachteile zu vermeiden und Ihre Interessen durchzusetzen. Nehmen Sie hier mit uns Kontakt auf!

AGB-Recht

Das AGB-Recht kennzeichnet eine bedeutende Rechtsmaterie, denn die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ bieten erhebliche Gestaltungsoptionen bei der Erstellung von Verträgen und werden deshalb häufig genutzt, um einen Vertrag einseitig vorteilhaft zu gestalten. Die AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen. Nicht unter die AGB und somit das AGB-Recht fallen also individuell ausgehandelte Vertragsbestandteile. Für die juristische Beurteilung ist es irrelevant, ob die AGB als solche bezeichnet werden oder beispielsweise Rahmenvertrag, Lizenz, allgemeine Reisebedingungen oder Richtlinien genannt werden. Ihr Rechtsanwalt für Vertragsrecht unserer Kanzlei in Hamburg berät Sie hinsichtlich der rechtssicheren Gestaltung und stellt Ihnen außerdem Möglichkeiten vor, AGB zur Abwehr der AGB Ihres Vertragspartners zu formulieren, um sich vor nachteiligen Klauseln zu schützen.

 

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